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Brandschutz im Pferdestall

 

Brände in landwirtschaftlichen Betrieben verursachen häufig einen enormen Schaden und bedrohen damit nicht selten die Existenz der Betriebseigentümer. Ebenso kann es passieren, daß Dritte vom dem Schadensereignis - z.B. durch Übergreifen des Feuers oder verendete Tiere - betroffen werden.
Damit es nicht zu einem fatalen Brand kommt, sollen hiermit den Stalleigentümern und anderen Interessenten einige Hinweise an die Hand gegeben werden.

Die häufigsten Brandursachen sind

Brandstiftung

Blitzschlag

Zigarettenkippen

Funkenflug bei Reperaturen im Stall

selbstentzündetes Heu

schadhafte elektrische Anlagen

wobei diese Aufzählung keinesfalls vollständig ist.
Schon aus dieser Aufzählung heraus lassen sich viele Brandschutzmaßnahmen entwickeln, deren Durchsetzung auch nicht an unüberwindlichen Hürden scheitern wird.

Sauberkeit und Ordnung ist das oberste Gebot. Ungesichert aufbewahrte brennbare Stoffe und "wilde Müllkippen" sind meist Ausgangspunkte von Schadensereignissen. Herumstehende Arbeitsgeräte und Fahrzeuge behindern darüberhinaus im Brandfalle den wirkungsvollen Einsatz der Feuerwehr.

Alle Gebäude müssen mit wirksamen Blitzschutzanlagen versehen sein. Dies gilt umso mehr bei exponierten (Aussiedler-)Höfen, die hier das Risiko eines Blitzeinschlages ungleich größer ist als innerhalb einer geschlossenen Bebauung.

Rauchverbot mindestens im Stall und in der Reithalle; noch besser: auf dem gesamten Hofgelände.

aus gegebenem Anlaß sei darauf hingewiesen, daß Kraftfahrzeuge nicht über leicht entflammbarem Material abgestellt werden sollten - der heiße Katalysator am Fahrzeugboden könnte zur Zündquelle werden!

Besondere Gefahren gehen naturgemäß von leicht brennbaren Stoffen aus:

Heu, Stroh und Futtermittel sollten unbedingt getrennt von den Stallungen gelagert werden. Die Stallgasse muß unbedingt frei bleiben - im Brandfalle könnte sonst der Rettungsweg abgeschnitten werden! Im Stall selbst sollte nur die gerade benötigte Menge dieser Stoffe vorhanden sein - die naturgemäß immer vorhandene Boxeneinstreu allein stellt schon eine erhebliche Brandlast dar. (Brandlast ist die Summe der Verbrennungswärme sämtlicher in einem Objekt befindlichen brennbaren Stoffe, die sich bei ihrem vollständigen Verbrennen ergibt)

Vielfach wird die Gefahr der Selbstentzündung von Heu unterschätzt.
Ursächliche und begünstigende Faktoren für die Selbstentzündung von Heu und Stroh sind

Feuchtigkeit

nachträgliche Durchfeuchtung

starke Pressung

Nur ungenügend getrocknetes Heu kann sich nach der Einlagerung übermäßig erwärmen. Messungen haben ergeben, daß die Restfeuchtigkeit des einzulagernden Heus keinesfalls über 20% (bei Einsatz einer Unterdachtrockungsanlage ausnahmsweise bis 40%) liegen darf, wenn eine risikofreie Bevorratung erreicht werden soll. Die Erwärmung des Futters auf Werte um 40 °C ist absolut normal; sie muß sogar vorhanden sein, denn sonst könnte die Fermentation des Futters nicht abgeschlossen und damit die Haltbarkeit und Verträglichkeit des Futters für die Tiere nicht erreicht werden. Doch bis zum Eintritt der Temperatur in den gefährlichen Bereich ist nur noch ein geringes Ansteigen auf 60 °C nötig, das sich oft innerhalb weniger Stunden vollzieht. Dächer und Wände von Böden, Schuppen und Scheunen müssen regendicht sein, damit das Erntegut trocken bleibt. Die Heumassen sollten auf kleinere Stapel verteilt werden, um die Lagerdichte nicht allzugroß werden zu lassen und die Wärmeabfuhr zu begünstigen. Hockdruckballen müssen aus diesem Grund mit einem ausreichenden Zwischenraum gestapelt werden.
Die Temperatur muß regelmäßig gemessen werden. Dies erfolgt mit einer sogenannten Heustocksonde, aber keinesfalls nur mit der bloßen Hand oder einer Eisenstange. Ebenso sind Beobachtungen (Muldenbildung) oder Geruchswahrnehmungen unzuverlässig, da bei diesen Anzeichen ein Brandausbruch meist kurz bevorsteht! Heustocksonden sind entweder bei der örtlichen Feuerwehr vorhanden oder deren Anschaffung wird von den Feuerversicherungen bezuschußt. Sie sind im übrigen nicht besonders teuer - Sonden mit normalem Flüssigkeitsthermometer kosten rund 200 DM.
Die Messungen sollten nach folgendem Schema ablaufen und in einem Protokoll festgehalten werden:

Erste Messung 1-2 Tage nach der Einlagerung; Fortsetzung in regelmäßigen Abständen (mindestens wöchentlich) bis 8 Wochen nach Einlagerung

Weitere Messungen nach 8 Wochen sind empfehlenswert

Bei einer weiteren Überschichtung muß die Meßzeit entsprechend verlängert werden, wobei das gesamte Lagergut zu erfassen ist

Abstand der einzelnen Meßpunkte maximal 2 Meter

Messung in unterschiedlichen Ebenen unter Erfassung der gesamten Lagermenge

Quelle: Karlsch, Dieter/Jonas, Walter: Brandschutz in der Landwirtschaft, Rotes Heft 47, ISBN 3-17-012104-9

Temperaturen im Stapelgut
Was besagen die gemessenen Temperaturen?

 

Temperatur
°C

Vorgang

Maßnahmen

bis 45

normale Gärung

keine Maßnahmen erforderlich

45-55

noch zulässige Überhitzung

erhöhte Aufmerksamkeit!
Stapel mit Heusonde alle 8 Stunden kontrollieren

55-60

Übergärung, beginnende Nährwertverluste

Gefahr!
Stapel mit Heusonde alle 2 Stunden kontrollieren, gefährdete Stellen freilegen

60-70

erhebliche Übergärung, Braunheubildung

Brandgefahr!
Feuerwehr rufen, bei Wasser am Strahlrohr 1,5 m breiten Gang zum Hitzenest vortreiben

70-90

starke Übergärung, Heu zu Futterzwecken kaum noch verwendbar

hohe Brandgefahr!
Feueralarm, da spontaner Durchbruch der Glut möglich, bei Wasser am Strahlrohr Heustock schichtweise abtragen; abgetragenes Heu wegen Entzündungsgefahr in genügendem Abstand von Gebäuden lagern

über 90

Gasbildung, starke exotherme Prozesse

äußerste Brandgefahr!
größte Vorsicht beim Abräumen, ggf. mehrere Rohre in Bereitschaft

Quelle: Tretzel, Ferdinand: Formeln, Tabellen und Wissenswertes für die Feuerwehr, Rotes Heft 18, ISBN 3-17-014286-0

In landwirtschaftlichen Betrieben stellen auch Düngemittel eine Brandgefahr dar:

Verschiedene Düngemittel neigen bei Einwirkung von Feuer, aber auch schon bei geringer Wärmezufuhr, zur Zersetzung. Zu einer ernsten Gefahrenquelle können Stickstoffdünger (insbesondere Ammonsalpeter) werden, da sie sich ab Temperaturen von etwa 130 °C zu hochgiftigen nitrosen Gasen (rotbraune Schwaden) zersetzen.
Gebrannter Kalk kann sich bei Zufuhr von Feuchtigkeit bis auf über 400 °C erhitzen, so daß brennbare Stoffe wie Heu, Papier und Holz entzündet werden können. Branntkalk muß daher so befördert und gelagert werden, daß dieser weder feucht werden kann, noch mit brennbaren Stoffen in Berührung kommt. Branntkalk und Düngemittel niemals zusammen und nur auf geeigneten Untergrund lagern.

Bei Lagerung insbesondere von ammoniumnitrathaltigen Düngemittel (z.B. NPK) darauf achten, daß diese vor starker Erwärmung (z.B. durch Beleuchtungskörper, Motoren, usw.) geschützt sind. Solche Düngemittel haben eine brandfördernde Wirkung! Löschen nur mit Wasser - Schaum, Pulver, Kohlendioxid sind unwirksam.

Elektrische Anlagen bedürfen auch besonderer Aufmerksamkeit:

Elektrogeräte, die Wärme erzeugen können, müssen regelmäßig und bei Bedarf gereinigt, d.h. von Staub und Schmutz befreit werden. Herumliegende Futtermittelreste locken Mäuse etc. an, die Kabel anknabbern und für Kurzschlüsse sorgen können.

Elektrische Leitungen und Elektrogeräte - vor allem Leuchten - dürfen nicht auf brennbarem Material (z.B. auf Holzbalken) befestigt werden. Dies gilt auch für Leuchtstofflampen: Die Vorschaltgeräte dieser Lampen erwärmen sich im Normalbetrieb zwar nur geringfügig; bei Ausfall der Lampe kann sich das Vorschaltgerät auf bis zu 200 °C, bei Defekt in demselben sogar bis auf 400 °C erhitzen und somit zur Zündquelle werden! Aus gleichem Grund sollten defekte Lampen sofort repariert bzw. entfernt werden. Leuchtstofflampen dürfen ausnahmsweise auf brennbaren Baustoffen angebracht werden, wenn die mit einer F-Kennzeichnung (auf der Spitze stehendes Dreieck mit einem "F" darin) versehen sind. In Bereichen, die durch brennbare Stäube und/oder Fasern feuergefährdet sind, dürfen nur Leuchten mit F-F-Kennzeichnung verwendet werden. Für Leuchten in landwirtschaftlichen Betriebsstätten ist zusätzlich die spritzwassergeschützte Ausführung und wegen der Unfallgefahr die Schutzklasse II, schutzisoliert, erforderlich.

Der Einbau von geeigneten Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen ist ein wirksames Mittel zum Vermeiden von Ursachen (z.B. sogenannten Erdschlußströmen), die zu Zündquellen führen können.

Reparaturen an Elektrogeräten dürfen nur von autorisierten Fachleuten durchgeführt werden.

Ebenso sollten elektrische Anlagen regelmäßig von Fachleuten überprüft werden.

Kleine Ursache, große Wirkung:

Im Stall dürfen keine Reperaturen durchgeführt werden, die Funkenflug verursachen können (z.B. Schweiß-, Schleif-, Trennarbeiten). Schweißfunken beispielsweise mit einer Temperatur von 500-1500 °C fliegen bei Windstille 4-10 Meter weit - durch "Hüpfen" der Funken kann sich die Gefahrenzone vergrößern!

Schmiedearbeiten (Hufschmied!) sollten daher nur in Bereichen verrichtet werden, die ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien haben

Im Zweifelsfall ist mindestens ein Feuerlöscher bereitzustellen. Ebenso sind nach Beendigung der Arbeiten Kontrollen durchzuführen, ob durch Funkenflug oder Glutspritzer brennbare Substanzen zu schwelen begonnen haben.

Staubentwicklung kann ebenfalls ein Risiko darstellen; in Extremfällen kommt es zu Staubexplosionen. In der Praxis kann dazu folgende Faustregel gelten: Wenn eine 25-Watt-Glühlampe aus einer Entfernung von 2 m eben nicht mehr zu sehen ist, hat ein zwischen Auge und Lampe befindliches Staub-Luft-Gemisch eine Konzentration von 40 g/m³. Eine Staubexplosion oder mindestens eine Verpuffung ist dann möglich.
Quelle: Rempe, Alfons: Feuerlöschmittel, ISBN 3-17-014579-7

Brandstiftung ist eine der wesentlichen Ursachen für Brände.

Die Stallungen und Lager für brennbare Materialien sollten in den Abend- und Nachtstunden nicht frei zugänglich sein. Dennoch können verschlossene Türen die rechtzeitige Rettung der Tiere verhindern.

Potentielle Brandstifter werden evtl. auch durch Bewegungsmelder (beispielsweise gekoppelt mit Halogenscheinwerfern) und freilaufende Hunde abgeschreckt.

Bauliche Überlegungen - im Falle eines Brandes können sie über die Existenz entscheiden:

Gute Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr, möglichst rund um alle Gebäude. Sie müssen mindestens 5 Meter breit sein (ein "normales" Feuerwehrfahrzeug ist allein schon 2,5 Meter breit - die Feuerwehrleute brauchen auch noch Platz zum Arbeiten), dürfen nie zugeparkt werden und müssen gut zu erkennen sein.

kurze Fluchtwege für die Pferde (genügend breite nach außen aufschlagende Stalltüren, ideal von jeder Box direkt ins Freie)

genügende Anzahl (mindestens 2 Stück à 12 kg für eine Betriebsfläche von 50 m²; 2 Löscher für jeweils weitere 200 m²) von geeigneten Feuerlöschern (Brandklasse A = Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen - siehe nebenstehendes Symbol).
Feuerlöscher sind an gut sichtbaren und auch im Brandfall leicht zugänglichen Stellen unterzubringen. Sie sind regelmäßig (d.h. mindestens alle 2 Jahre) durch Fachkräfte zu überprüfen.
Quelle: Symanowski, Peter: Feuerlöscher, Rotes Heft 14, ISBN 3-17-011287-2

gut zugängliche Hydranten mit ausreichender Kapazität, evtl. ein Feuerlöschteich

Brandmeldeanlagen. Bitte beachten, daß viele handelsübliche Rauchmelder (optoelektronisches Arbeitsprinzip) wegen der stallüblichen Staubentwicklung Fehlalarm schlagen können. Besser geeignet sind sog. Ionisationsmelder.

eingezäunte Fläche (z.B. Koppel mit funktionsfähigem Elektrozaun) in Stallnähe, auf der man die Pferde im Brandfall bringen kann. Wenn die Reithalle nicht vom Brand betroffen ist, kann auch diese verwendet werden. Dies hat darüberhinaus noch den Vorteil, daß die Pferde durch die Beregnungsanlage gekühlt und vor Rauch geschützt werden und bei evtl. bereits erlittenen Verbrennungen Schmerzlinderung erhalten.

Fragen Sie rechtzeitig die Brandschutzexperten der Feuerwehr, bevor es zu spät ist!

Für die Feuerwehrleute ist es sehr wichtig, das Gelände im Brandfall (Hydranten, Örtlichkeiten etc.) zu kennen, um wertvolle Zeit zu sparen. Eine Feuerwehrübung ermöglicht das Kennenlernen des Geländes. Die meisten Freiwilligen Feuerwehren sind bestimmt begeistert, wenn ihnen ein Stall die Möglichkeit bietet, auf dem Grundstück zu üben. So können auch Feuerwehrleute lernen, wie man am besten Pferde im Brandfall evakuiert, denn kaum einer von ihnen ist passionierter Reiter. Ebenso ist es für die Retter wichtig, die Öffnungsmechanismen der Stall- und Boxentüren zu kennen.

Falls es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal brennen sollte:

Ruhe bewahren!

Unverzüglich die Feuerwehr verständigen. Die Notrufnummer der Feuerwehr lautet 112. Die Alarmierung der Feuerwehr darf nicht durch eigene Löschversuche etc. verzögert werden!
Meldeschema beachten:

WER meldet?

WO brennt es?

WAS ist passiert?

Sind Personen in Gefahr?

Menschen und Tiere (siehe unten) in Sicherheit bringen!

Löschversuch unternehmen, sofern keine allzugroße Gefahr für den/die Helfer besteht! Feuerlöscher richtig einsetzen!

Bei allen eigenen Maßnahmen vor dem Eintreffen der Feuerwehr sollten Sie immer an Ihre eigene Sicherheit denken. Falscher Mut kann lebensgefährliche Folgen haben.

Warten Sie das Eintreffen der Feuerwehr ab! Weisen Sie die Feuerwehr ein! Beachten Sie die Anweisungen der Feuerwehr!

Stellen Sie der Feuerwehr Ihr Wissen zur Verfügung:

Was brennt?

Wo sind Personen und Tiere im Gebäude?

Welche Zugangsmöglichkeiten bestehen?

sonstige Hinweise

Rettung von Tieren aus brennenden Gebäuden

Ist einmal ein Stall in Brand geraten, ist es meist sehr schwierig, die Tiere zu retten. Besonders zur Nachtzeit, wenn sie aus der gewohnten Ruhe aufgescheucht werden, kann es sein, daß sie nicht aus dem Stall heraus wollen. Manche Tiere versuchen auch, nachdem man sie mühevoll aus dem brennenden Gebäude getrieben hat, wieder in den Stall zurückzugelangen. Auch wurde beobachtet, daß insbesondere Pferde und Schafe, wenn sie alle auf einmal losgelassen werden, sich zu einem Knäuel zusammendrängen und nur äßerst schwer auseinanderzubringen sind. Tiere sind nicht nur durch Feuer, sondern auch durch Rauch gefährdet. Die Windrichtung sollte dabei beachtet werden und evtl. auch Tiere aus Nachbargebäuden evakuiert werden. Sofern zeitlich möglich, sollten die Tiere einzeln aus dem Stall herausgeführt werden (Eilt es, können auch alle Boxen geöffnet werden; geht ein Tier voraus ins Freie, folgen die anderen), und zwar möglichst durch Personen, die die Tiere füttern und pflegen. Die Tiere kennen sie meist an der Stimme und folgen ihnen leichter und besser als fremden Menschen.
Obwohl (vor allem wegen der Gefahr des Hängenbleiben oder Eintreten eines Hufes) nicht üblich, sollten Pferde auch im Stall ein Stallhalfter tragen. Für Ungeübte ist es vor allem in der Hektik sehr schwierig, einem aufgeregten, ängstlichen Pferd das Halfter anzulegen. Wichtig ist aber:

Das Pferd laut, ruhig, aber bestimmt ansprechen. Nie eine Box betreten, bevor das Pferd einen gesehen hat - die leuchtende Einsatzkleidung kann es sonst leicht erschrecken; Verletzungsgefahr für die entsprechende Person!

Keine hektischen Bewegungen. Vorsichtiges Klopfen und Streicheln des Halses kann Vertrauen aufbauen

Die Boxentür muß vollständig geöffnet sein, daß das Pferd nicht hängenbleibt oder sich erschreckt; dies kann dazu führen, daß das Pferd rückwärts in die Box zurückkehrt und sich überhaupt nicht mehr nach draußen bringen lassen will.

Die Führperson verläßt die Box vor dem Pferd, damit sie nicht durch ein stürmendes Tier im Türrahmen eingequetscht wird.

Ängstliche Pferde, die die Box nicht verlassen wollen, werden zu zweit herausgeholt: Einer spricht vorne mit dem Pferd und zieht es vorsichtig am Strick, der andere treibt von hinten mit einem Stock, Peitsche etc. Vorsicht, nicht zu nahe an die Hinterhand treten. Das Pferd könnte ausschlagen. Hilft das immer noch nicht, sollte um die das Hinterteil des Pferdes ein langes Seil gelegt werden, mit dem ein dritter Helfer dann von vorne durch Ziehen unterstützt.

Stürmende Tiere kann man zurückhalten, indem man mit der einen Hand den Führstrick festhält und sich über die Schulter seitlich mit dem ganzen Körpergewicht vor die Pferdebrust legt. Das Pferd mit der Stimme beruhigen!

Die evakuierten Tiere sollten sich nie ungesichert und unbeaufsichtigt auf dem Hofgelände bewegen - man vermeidet damit zum einen die Gefahr eines Zurücklaufen in den Gefahrenbereich und zum anderen, daß die Tiere in Panik in den Verkehrsraum stürmen.

Hoffentlich kommt es aber nie soweit...





 
   
 
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